Der erste Vertrag hat 2 Möglichkeiten.
Beginn zum 01.01. - 3 Jahre
Beginn im laufenden Jahr - 2 Jahre + Restlaufzeit des aktuellen Jahres.
Andere Absprachen sind möglich
Die Novelle des WEG-Rechtes hat auch Kündigungen ohne zwingende Gründe für die WEG ermöglicht.
Der Verwaltervertrag läuft dann noch für 6 Monate in der Vergütung, sofern es sich um eine ordentliche Kündigung handelt
Dies kann man dem Vertrag bzw. Angebot genauer entnehmen. sollten keine weiteren Angaben enthalten sein, so sind die Preise immer in Netto (exkl. Steuern).
Dies sollte im Beschluss der WEG bestimmt werden. Im Normallfall sind dies dann der Beiratsvorsitzen, oder ein Eigentümer.
Die Aufstellung für das Finanzamt im Rahmen der Handwerkerkosten und Aufstellung haushaltsnaher Dienstleistungen kann erstellt werden. Da dies mit nicht unerheblichem Aufwand verbunden ist, ist diese eine Sonderleistung auf Anfrage. Die Erstellung ist je nach Objektgröße mit einer Dauer von 1-3h verbunden und geht ab 20,00 Euro netto je Abrechnung los. Der Preis wird je Objekt vorab festgelegt.
Ja, für Eigentümer vermieteter Einheiten, erstelle ich gerne die Mieterabrechnung. Alles was dafür zusätzlich benötigt wird ist der Mietername, die Höhe der Grundsteuer, eventuell sonstige umlagefähige Kosten die direkt über den Vermieter laufen und die Höher der Betriebskostenvorauszahlungen.
Sie erhalten dann eine Versandfertige Version.
Für diesen Service werden 15,00 Euro netto pro Abrechnung berechnet.
In der Übergangsphase wird eventuell etwas mehr Kontakt notwendig sein, sofern offene Themen vorliegen.
Ansonsten ändert sich nur die Bankverbindung für die Hausgeldzahlungen. Aus administrativen Gründen, werden die WEG-Konten bei einer Bank gebündelt. So kann der Zeitaufwand minimiert werden, was sich auch in effektiveren Verwaltergebühren niederschlägt.
Sollten Sie hier triftige Gründe haben welche dagegen sprechen, so kann dies besprochen werden.
Ja, im Urlaub und bei Krankheit ist auch die Erreichbarkeit für unaufschiebbare Notfälle gewährleistet! Zudem ist eine Vertrauensperson Schlüsselbevollmächtigt.
Ja, die Objekte werden regelmäßig im Rahmen einer Begehung besichtigt. Dabei wird allgemein nach dem Zustand geschaut. Je nach Lage und Gebäudezustand können die Abstände variieren. Dazu ist es erforderlich, dass der Verwaltung ein Schlüssel für die Tür vorliegt.
Ja. im Rahmen der Wirtschaftlichkeit werden Tarife und Verträge regelmäßig angepasst. Für Versicherungen, Erdgas und Allgemeinstrom kann die Verwaltung auf Sonderkonditionen renommierter Unternehmen zugreifen.
Nein, die Bestellung und Abrechnung erfolgt natürlich über die Verwaltung. Die Annahme der Lieferung sollte aber möglichst durch einen Eigentümer / Mieter vor Ort (nach erfolgter terminlicher Abstimmung erfolgen).
Sollte es keine andere Möglichkeit geben, so kann dies durch die Verwaltung, gegen Erstattung des Aufwandes erfolgen.